Fördermöglichkeiten


BILDUNGSCHECK IN NRW


Das Land NRW fördert Weiterbildungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einem Zuschuss von 50% der Weiterbildungskosten mit maximal 500,– €. Wir akzeptieren den Bildungsscheck auf unser gesamtes Seminarprogramm.

Wer wird gefördert?
  • Der Sitz des Unternehmens muss in NRW sein.
  • Das Unternehmen darf nicht mehr als 250 Beschäftigte haben.
Wie hoch ist die Förderung?
  • Das Land NRW übernimmt 50 % der Netto-Seminargebühr bis max. 500,– € pro Bildungsgutschein.
Wie ist die Vorgehensweise:
  • Sie suchen sich aus unseren Seminaren die für Ihre berufliche Praxis passende Veranstaltung aus.
  • Ihr Unternehmen oder Sie selbst beantragen den Bildungsscheck bei einer Beratungsstelle. Beratungsstellen sind z.B. Wirtschaftorganisationen, Kammern, Volkshochschulen. Um die Beratungsstelle vor Ort zu finden, klicken Sie bitte hier.
  • Sie reichen den Bildungsscheck im Original zusammen mit Ihrer Anmeldung bei uns ein.
  • Alle weiteren Formalitäten erledigen wir für Sie: Sie bekommen die Förderung automatisch von der Seminargebühr abgezogen.
Was ist zu beachten?
  • Pro Person und Jahr kann nur ein Bildungsscheck ausgestellt werden.
  • Eine Kursbuchung und Anzahlung des Kursentgeltes zur Weiterbildung darf erst nach Ausstellung des Bildungsschecks erfolgen.
  • Die auf dem Bildungsscheck eingetragene Person darf im Jahr der Ausgabe des Bildungsschecks und/oder im vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen haben.
  • Der Bildungsscheck muss innerhalb der eingetragenen Gültigkeitsdauer bei uns eingereicht werden.

FACHKURSFÖRDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG


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Das Land Baden-Württemberg hat für ausgewählte Seminare von Modul Training die Fachkursförderung bewilligt. Diese Veranstaltungen sind am Logo "Fachkursförderung" im Seminarprogramm zu erkennen: Mit diesem Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds will das Land Baden-Württemberg Mitarbeiter und Unternehmen im Hinblick auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.

Wer wird gefördert?

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat eine Anpassung der Zielgruppen ab dem 01.01.2011 im Rahmen der ESF Fachkursförderung in Baden-Württemberg vorgenommen. Ab sofort fällt die Beschäftigungsobergrenze bis zu 250 Mitarbeiter/innen für Unternehmen weg. Gefördert werden:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger (z.B. nach Elternzeit), die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.

Wer wird gefördert?
30% der Seminargebühren bzw. 50% der Seminargebühren für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Wie ist die Vorgehensweise?
Mit der Anmeldebestätigung zu diesen Seminaren erhalten Sie von uns die notwendigen Formulare. Diese Formulare müssen vor Seminarbeginn entweder per Post, per Fax oder als PDF-Datei per E-Mail bei uns eingegangen sein. Alles andere haben wir für Sie organisiert. Sie bekommen die Förderung automatisch von der Seminargebühr abgezogen. Der Förderbetrag, der Ihnen gewährt werden kann, wird auf der Anmeldebestätigung und in der Rechnung separat ausgewiesen. Sie müssen an uns nur den verminderten Betrag, wie auf der Rechnung notiert, überweisen

Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an!
Modul-Training • Schillerstraße 26 • 71732 Tamm  Tel. 07141 91132-01  Fax 07141 91132-09   E-Mail info@modul-training.de